Werte Gäste des Berg.Wander.Service,
wir sind stets um größtmögliche Kundenzufriedenheit bemüht. Aus diesem Grund bitten wir Sie, vor jeder Buchung, unsere AGB sorgfältig zu lesen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, bitten wir Sie sich unverzüglich an uns zu wenden: Kontaktformular
1. Abschluss des Dienstleistungs- oder Reisevertrages:
Der Berg.Wander.Service ist ein touristisches Dienstleistungsunternehmen und kein Reiseveranstalter im eigentlichen Sinne. Unsere eigentliche Arbeit ist die Ausarbeitung von Wanderpaketen und deren ordnungsgemäße Durchführung! Die angebotenen Hotels, Pensionen oder Privatunterkünfte wurden von uns persönlich geprüft und passen ideal zu den jeweiligen Wanderpaketen und werden von uns bei Bedarf und Wunsch lediglich vermittelt! Bei allen angebotenen Komplettreisen, handelt es sich um Reiseangebote von kooperierenden Reiseveranstaltern, bei welchen der Berg.Wander.Service in den meisten Fällen die Ausarbeitung des Wanderpaketes vorgenommen hat die Führung der Wanderreise leitet! Die eigenen, angebotenen Reisen machen den Berg.Wander.Service nicht zu einem Reiseveranstalter, da lediglich das Wanderprogramm bzw. die touristischen Dienstleistungen von der Firma Berg.Wander.Service stammen und nicht als Pauschalreiseangebot (inklusive Anreise) angeboten werden. Mit der Anmeldung für eine ein- oder mehrtägige Wanderung oder eine Dienstleistung des Berg.Wander.Service, bieten Sie uns den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Dieser gilt für alle in der Anmeldung angeführten Teilnehmer. Im Vertrag müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) angeführt sein. Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form (per Post, Fax oder eMail). Nach erfolgter schriftlicher Anmeldung für eine Wanderung oder eine Dienstleistung, erhält der Kunde unverzüglich (innerhalb von 72 Stunden) eine Bestätigung (per Fax oder eMail). Bitte faxen oder senden Sie das mit Ihrer Unterschrift versehene Formular umgehend an Berg.Wander.Service. Mit Eingang der vom Kunden unterschriebenen Bestätigung für die Buchung einer Wanderung oder einer Dienstleistung tritt der Vertragsabschluß ein (Bitte kontrollierten Sie zuvor alle Angaben und Daten auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit!).
2. Anzahlung und Restzahlung:
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Antritt der Wanderung bzw. Ausübung der Dienstleistung fällig, d.h. sie muß dem Konto bis zu diesem Datum gutgeschrieben sein. Die Fälligkeit der Restzahlung kann frühestens dann eintreten, wenn Berg.Wander.Service nicht mehr berechtigt ist, die gebuchte Wanderung oder Dienstleistung abzusagen. Ist der fällige Gesamtpreis bis zum vertraglich vereinbarten Antritt der Wanderung bzw. Dienstleistung nicht vollständig bezahlt, ist Berg.Wander.Service von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen. Kurzfristig gebuchte Wanderungen und Dienstleistungen (von der Buchung bis zum Antritt der Wanderung oder Ausübung der Dienstleistung weniger als 21 Tage) sind unverzüglich nach zustande gekommenen Vertrag vollständig, jedoch spätestens, vor Antritt der Wanderung oder Ausübung der Dienstleistung zu bezahlen. Jegliche Abweichungen hinsichtlich der zuvor genannten Zahlungsweisen, bedürfen immer der schriftlichen Form und der Zustimmung des Firmeninhabers Marko Weiss.
3. Leistungen und Informationen:
Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ist in jedem Fall nur die vom Kunden akzeptierte und unterschriebene Bestätigung über die gebuchte Wanderung oder Dienstleistung bindend, da diese alle vertraglich vereinbarten Leistungen enthält, aktuell ist und vom Kunden wie von Berg.Wander.Service. - Slowakei akzeptiert wurde. Die darin enthaltenen Angaben sind für Berg.Wander.Service bindend. Berg.Wander.Service behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistungsangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung in Kenntnis gesetzt wird. Berg.Wander.Service hat den Kunden über die in der Destination geltenden Paß- und Einreise-Vorschriften zu informieren.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
Abweichungen des Programmablaufs und der gebuchten Dienstleistung sind aufgrund der Durchführung in der Natur nicht auszuschliessen. Unerwartete Straßen-, Natur- und Wetterverhältnisse, bauliche Veränderungen, aktualisierte und lohnendere Wanderziele, können zu Änderungen des beschriebenen Programmablaufs führen. Diese Abweichungen erfolgen nur zum Wohle der Kunden und müssen eine adäquate Ersatzleistung darstellen. Berg.Wander.Service behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Falle einer Erhöhung von Beförderungs- und Gebührenkosten in diesem Umfang zu erhöhen. Eine solche Preisänderung ist bis spätestens 21 Tage vor Beginn der gebuchten Wanderung bzw. Dienstleistung möglich. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% des Gesamtpreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Berg.Wander.Service empfiehlt, vor der Buchung einer Wanderung oder Dienstleistung die Anreisemodalitäten zu klären. Flugänderungen seitens der Airline, Fahrplanänderungen der Bahn werden teilweise kurzfristig mitgeteilt. Ebenso können bei der Anreise mit dem Auto, kurzfristig entstandene Baustellen die Anreise verzögern. Da Berg.Wander.Service hierauf keinen Einfluss hat, gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Wanderung oder Dienstleistung von dieser zurücktreten, dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bei Rücktritt stellt Berg.Wander.Service die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis der gebuchten Wanderung oder Dienstleistung in Rechnung:
bis 30. Tag vor Reiseantritt: 10 %
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt: 25 %
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt: 50 %
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 65 %
ab 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 85 %
Bei Rücktritt durch Nichtantritt (No show) am 1. Reisetag: 100 % des Gesamtpreises.
Umbuchungen auf eine Wanderung zu einem anderen Termin sind generell möglich, sofern dadurch nicht die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird und daher das Programm abgesagt werden müsste. Ersatzpersonen können kostenlos einspringen, sofern diese den Anforderungen der Wanderung gerecht werden und die in der Ausrüstungsliste angeführten Punkte zur Kenntnis genommen haben. Die zuvor genannten Punkte gelten in gleicher Art und Weise auch für gebuchte Dienstleistungen des Berg.Wander.Service.
6. Rücktritt/Kündigung durch Berg.Wander.Service:
Berg.Wander.Service kann in folgenden Fällen vor Antritt der Wanderung bzw. vor Ausübung der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Wanderung bzw. Beginn der Dienstleistung den Vertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung einer Wanderung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde den besonderen, in der Ausschreibung genannten Anforderungen (z.B. schlechte Gesundheit, mangelndes Leistungsvermögen, gruppenstörendes Verhalten,…) nicht entspricht. Bei einer Kündigung durch Berg.Wander.Service behält Berg.Wander.Service den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Berg.Wander.Service aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 3 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall ist Berg.Wander.Service verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Wanderwoche hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Berg.Wander.Service den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.
7. Haftung von Berg.Wander.Service:
Berg.Wander.Service haftet für:
1. die gewissenhafte Reiseplanung.
2. die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger / Partner.
3. die Richtigkeit aller in der Reisebeschreibung angegebenen Leistungen.
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Teilnahme an einer von Berg.Wander.Service veranstalteten Wanderwoche erfolgt als selbständiger Reisender, in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
8. Reiseversicherungen/ - bestimmungen, Risiken bei Wander- und Naturerlebnisreisen:
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes ebenso selbst verantwortlich wie für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Da beim Wandern in der Natur ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht, können selbst bei verantwortungsvoller Betreuung durch den Wanderführer Schäden nicht ausgeschlossen werden. Diese Risiken hat der Kunde selbst zu tragen, sofern der Wanderführer nicht fahrlässig seine Pflichten verletzt hat und dadurch zu Schäden des Kunden beigetragen hat.
9. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung:
Will der Kunde gegenüber Berg.Wander.Service. Forderungen wegen nicht erbrachter Leistungen anmelden, hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bekanntzugeben. Danach ist dies nur noch möglich, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.
10. Besonderheiten bei Wanderungen des Selbstwanderservice:
Sollten Sie eine oder mehrere Wanderungen aus unserem Angebot des Selbstwanderservice gebucht haben, so wandern Sie in absoluter Eigenverantwortlichkeit. Da Sie bei diesen Wanderungen ausdrücklich keine Führung durch qualifizierte Berg-/Wanderführer des Berg.Wander.Service haben/wünschen, übernimmt der Berg.Wander.Service keine Verantwortung für jegliche Vorfälle während dieser Touren. Der Berg.Wander.Service sichert Ihnen eine qualifizierte Beratung zu, übergibt Ihnen vor Tourenantritt aktuelles Kartenmaterial, detailierte Wegbeschreibungen und steht Ihnen während des Wandertages mit ständig erreichbarem Servicetelefon zur Verfügung. Die Servicebereitschaft per Telefon ist keine Notfallnummer! Dazu müssen im Notfall immer die offiziellen Notrufnummern kontaktiert werden! Der Berg.Wander.Service sichert aber im Notfall Unterstützung und die Weiterleitung der Notfälle zu. Weiterhin werden Sie vor Tourenantritt von einem erfahrenen Mitarbeiter zu den einzelnen Touren beraten. Für kurzfristige Änderungen der Wegeverhältnisse übernimmt der Berg.Wander.Service keine Verantwortung. Ebenfalls übernehmen wir keinerlei Verantwortung für Vorfälle während der Wanderung, welche aus der Leistungsfähigkeit oder Ausrüstung des Teilnehmers, der Wetterbedingungen, der Wegeverhältnisse oder anderen nicht von uns beeinflussbaren Verhältnissen geschehen.
11. Einschränkungen:
Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten.
Stand September 2011